Wer ist für den Arbeitsschutz verantwortlich? 05.03.2010

Der öffentlich-rechtliche Arbeitsschutz ist eine staatliche Aufgabe. Ziel ist, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dieses Ziel wird durch Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verfolgt. Unterschieden wird zwischen:

  • überbetrieblicher Verantwortung;
  • innerbetrieblicher Verantwortung.

Die überbetriebliche Verantwortung tragen:

  • Unfallversicherungsträger: Sie müssen dafür sorgen, dass Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet werden und eine wirksame Erste Hilfe gewährleistet ist;
  • Gewerbeaufsicht: Sie ist dafür zuständig, dass das staatliche Arbeitsschutzrecht eingehalten wird.

Die innerbetriebliche Verantwortung trägt der Arbeitgeber (§ 3 ArbSchG). Er muss

  • die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen und dabei die Umstände berücksichtigen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen;
  • die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüfen und ggf. anpassen.

Neben dem Arbeitgeber können weitere Personen Pflichten im Arbeitsschutz haben (§ 13 ArbSchG), z. B. Betriebsleiter. Zudem kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, bestimmte Pflichten im Arbeitsschutz zu übernehmen.