Gefährdungsbeurteilung - Zentrales Präventionsinstrument im Arbeitsschutz 16.08.2010
Der Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gehört zu den wichtigsten Pflichten des Unternehmers. Mit der Umsetzung der entsprechenden europäischen Richtlinie in deutsches Recht wurde die Grundlage zur Vermeidung bzw. Verringerung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen geschaffen.

Alle dreieinhalb Minuten stirbt in der EU ein Mensch an arbeitsbedingten Ursachen. Unfälle bzw. gesundheitliche Beeinträchtigungen können durch Gefährdungsbeurteilung und geeignete Schutzmaßnahmen vermieden bzw. reduziert werden.

Ein Blick auf Deutschland zeigt: Während bereits 97% der Großunternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, tun dies in Unternehmen mit einem bis neun Beschäftigten nur 30%, mit 10 bis 49 Beschäftigten nur 54% der Unternehmen (Quelle: EU-OSHA, Stand: 2005).

Als mögliche Gründe für den geringen Umsetzungsgrad nennt die EU-OSHA, dass die Gefährdungsbeurteilung als „kompliziert, bürokratisch oder als Aufgabe für Experten“ eingeschätzt wird. Die Gefährdungsbeurteilung ist jedoch das zentrale Präventionsinstrument im Arbeitsschutz.

§ 5 ArbSchG ist ein Ergebnis der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG – dem wichtigsten Dokument der europäischen Gesetzgebung zur Gefährdungsbeurteilung. Mit der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung wurde die gesetzliche Grundlage für verbesserten Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten geschaffen.