Druckgasflaschen sicher lagern 11.09.2009

Gase werden in den verschiedensten Bereichen eingesetzt: ob beim Schweißen oder Kochen, ob zum Heizen oder bei der Lebensmittelherstellung. Oft werden sie dafür in Druckgasflaschen geliefert. Diese müssen sicher gelagert werden.

Der Industriegaseverband (IGV) hat den "Sicherheitshinweis zum Lagern von Druckgasflaschen" aktualisiert. Dabei geht es sowohl um den Geltungsbereich, als auch um generelle Anforderungen von Lägern im Freien und in Räumen.

Darauf sollte jeder achten, der mit Druckgasflaschen zu tun hat:

  • In Treppenhäusern, Fluren, Rettungswegen, Garagen, Durchgängen und Durchfahrten dürfen Druckgasflaschen nicht gelagert werden.
  • Schilder müssen anzeigen, dass der Zutritt für Unbefugte verboten ist.
  • Die Ventile der Gasflaschen sind dicht zu schließen und durch den vorgesehenen Ventilschutz zu schützen.
  • Im Lager dürfen keine Gase umgefüllt werden.
  • Zu Wärmequellen und Heizkörpern ist ein Mindestabstand von 0,5 m einzuhalten.
  • Für den Notfall müssen ein Feuerlöscher und ein Telefon mit Angabe von Notfall-Rufnummern leicht erreichbar sein.

Zur Sicherheit ist das Lagerpersonal regelmäßig über den Inhalt und den Umgang mit Druckgasflaschen zu unterweisen. Dies ist ebenso zu dokumentieren wie die Gefährdungsbeurteilung.

Beim Errichten eines Lagers ist vor allem darauf zu achten, dass im Freien ein Schutzabstand zu Gebäuden und Anlagen eingehalten werden muss. Die Wände von innen liegenden Lagerräumen und angrenzenden Gebäuden müssen mindestens feuerhemmend sein. Die Dacheindeckung muss ausreichend widerstandsfähig und der Fußbodenbelag schwer entflammbar sein. Das Lager muss ausreichend be- und entlüftet werden.

Lagerräume, in denen mehr als 25 Flachen gelagert werden, dürfen nicht unter oder über Räumen liegen, in denen sich dauerhaft Personen aufhalten.

Ausführlichere Informationen, technische Angaben und Werte können Sie dem Sicherheitshinweis des Industriegaseverbandes entnehmen.